Veröffentlichungen im Rahmen eines Firmenverzeichnisses können nach der Rechtsprechung in Deutschland eine Impressumspflicht nach § 5 TMG auslösen, die die Firmen bzw. deren Vertreter erfüllen müssen. Bitte füllen Sie die hier vorgesehenen Felder in diesem Sinne vollständig und wahrheitsgemäß aus. Falls sich Änderungen an diesen Daten ergeben, aktualisieren Sie den Firmeneintrag bitte selbstständig.