Wer mit einer Stiftung den Grundstock für die Finanzierung eines sozialen Herzensanliegens legen will, muss nicht reich sein. Die Sparkasse Rhein Neckar Nord hilft bei der Gründung.
Von Sabine Rößing
Den Anfang machte Bülent Ceylan. Vor acht Jahren kam der überzeugte Mannheimer auf die Sparkasse zu mit dem Wunsch, eine eigene Stiftung ins Leben zu rufen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzt. „Das war der Startschuss für die Gründung der Stiftergemeinschaft im Jahr 2017“, berichtet Melanie Magin, Geschäftsführerin der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein Neckar Nord.
Eine Stiftung zu gründen und damit ein Anliegen fördern, das einem am Herzen liegt, ist für viele Menschen ein reizvoller Gedanke. Und, sagt Magin, man müsse dafür noch nicht einmal reich sein. „Stifter müssen nicht zwingend ein großes Vermögen mitbringen.“ Auch kleinere Spenden oder Zustiftungen seien möglich, ein Stiftungsfonds bereits ab 25.000 Euro. Bei einem Stiftungsfonds zahlt der Stifter eine Zuwendung in das Grundstockvermögen einer Treuhandstiftung. „Der Zustifter kann festlegen, ob der Fonds seinen Namen tragen und für welche Zwecke die Erträge verwendet werden sollen.“
Die Stiftergemeinschaft berate alle Menschen der Region, die den Wunsch haben, einen Teil ihres Geldes einem guten Zweck zur Verfügung zu stellen, so die Expertin. Fünf Stiftungen haben sich der Gemeinschaft bislang angeschlossen. Weitere sollen folgen. „Einige unserer Kundinnen und Kunden haben die Stiftergemeinschaft in Testamenten mit ihrem Nachlass bedacht.“ Manche hätten sich für Zustiftungen zu bestehenden Stiftungen entschieden, andere brächten den Nachlass in eine eigene Treuhandstiftung ein.
Stifter müssen nicht zwingend ein großes Vermögen mitbringen.
Melanie Magin, Geschäftsführerin der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein Neckar Nord Foto: SPKRNN
Weil die wenigsten Menschen Experten für die Gründung einer Wohltätigkeitseinrichtung sind, berät die Stiftergemeinschaft potenzielle Gründer. „Wir tauschen Gedanken, Vorstellungen, Ideen und Wünsche aus und erörtern den idealen Weg zur eigenen Stiftung“, sagt Magin. Neben der Betreuung in der Gründungsphase gehört dazu auch die Verwaltung der Stiftung und das Management des Stiftungsvermögens. Die Sparkassenberater helfen also bei der Formulierung des Satzungsentwurfs und des Treuhandvertrages, erledigen die Buchhaltung, kümmern sich um den Jahresabschluss, halten Kontakt zum Finanzamt, erstellen Zuwendungsbestätigungen für eingegangene Spenden und helfen bei der Auswahl von Stiftungsprojekten. „Dabei lassen wir unser breites regionales Netzwerk einfließen, denn als regionale Sparkasse kennen wir unser Geschäftsgebiet.“
Von der Stiftungsidee bis zur Gründung müsse nicht viel Zeit vergehen, erklärt sie: „Im schnellsten Fall Tage“. Soll eine eigene Stiftung ins Leben gerufen werden, müssen der Stifter oder die Stifterin allerdings mit mehreren Wochen rechnen. In dieser Zeit muss eine Satzung entworfen, ein Schenkungsvertrag zwischen Stifter und Stiftergemeinschaft geschlossen, ein Girokonto eröffnet und das Grundstockvermögen eingezahlt werden.
Eine eigene Treuhandstiftung sei ab einem Grundstockvermögen von 100.000 Euro möglich. Dabei handele es sich um ein Sondervermögen, das separat verwaltet wird. Stifter oder Stifterin erstellen eine eigene Satzung, auf Wunsch können sie auch eigene Gremien wie Vorstand und Kuratorium bestimmen. Stiftungen könnten sowohl zu Lebzeiten vorgenommen oder testamentarisch verfügt werden, weiß Magin: „Wir sprechen also auch Kunden an, die keine Nachkommen haben.“
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