Wirtschaftsnachrichten: FÖRDERPROGRAMM

Der Anteil des Staates für die Förderung von E-Autos verdoppelt sich. Reine E-Autos erhalten in Zukunft eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Der Verkauf von Plug-in-Hybriden wird mit bis zu 6.750 Euro unterstützt. So soll ein deutlicher Anreiz für die Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzt und dem Umstieg auf E-Autos ein deutlicher Schub verliehen werden.

Seit dem 8. Juli wird im bestehenden System des sogenannten Umweltbonus der Bundesanteil befristet bis 31. Dezember 2021 verdoppelt. Der Herstelleranteil bleibt unberührt. Von der „Innovationsprämie“ können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren: neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 stattfindet. Ein Antrag auf Förderung durch die „Innovationsprämie“ ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.
Um E-Mobilität zusätzlich zu fördern, ist das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber steuerfrei. Obwohl dabei sonst anfallende Stromkosten eingespart werden, wird die „Tankfüllung“ ausnahmsweise nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa beim Dienstwagen oder bei Essensgutscheinen.